Die werksseitig betriebenen Erdgasleitungen sind vom Gesetzgeber dem Energiewirtschaftsgesetz zugeordnet worden. Dadurch kommen die DVGW-Regeln zur Anwendung. Für die werksseitig freiverlegten Rohrleitungen, muss die
DVGW G-614 mit ihrer Schadensklassifizierung mittels Partikelmessung und die Schadensanalyse konstruktiver Mängel beachtet werden.
Unsere Leistungen:
Im Nachgang der Prüfung erhalten Sie einen Prüfbericht, in welchem die Schadensmeldungen klassifiziert und mit detaillierten Fotos zur dokumentiert werden.